AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Alexander Schauff, Expert Recruiting, Fasanenweg 15, 51381 Leverkusen (nachfolgend: EXPERT RECRUITING)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für das Angebot von EXPERT RECRUITING. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote oder Leistungen von EXPERT RECRUITING gegenüber dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2. EXPERT RECRUITING schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit EXPERT RECRUITING als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

1.3. Der genaue Vertragsinhalt bestimmt sich vorrangig nach dem von EXPERT RECRUITING vorbereiteten Angebot, ergänzend nach diesen AGB. Jegliche hiervon abweichende Festlegungen, die der Kunde mitteilt, werden nur wirksam, wenn sie von EXPERT RECRUITING ausdrücklich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für AGB des Kunden. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn EXPERT RECRUITING Leistungen erbringt, ohne den vorher in Bezug genommenen AGB des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.

1.4. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von EXPERT RECRUITING in Textform in der dort bestimmten Frist annimmt.

1.5. Im Zweifel ist die Vertretungsberechtigung der handelnden Person durch den Kunden nachzuweisen.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1. EXPERT RECRUITING erbringt für den Kunden verschiedene Recruiting-Leistungen, insbesondere die Entwicklung, Platzierung und Bewerbung eines Inserates für vakante Stellen. Der genaue Ablauf der Recruiting-Maßnahmen ergibt sich aus dem Angebot und den in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen.

2.2. Daneben erbringt EXPERT RECRUITING auf Wunsch weitere Beratungs- und Schulungsleistungen gemäß Ziffer 6.

2.3. Die Leistungserbringung durch EXPERT RECRUITING erfolgt im Zweifel auf dienstvertraglicher Grundlage. Insbesondere schuldet EXPERT RECRUITING aus diesem Vertrag keine Übermittlung eines geeigneten Kandidaten.

2.4. Sofern ein konkreter Leistungserfolg geschuldet werden soll, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung. Einen solchen Leistungserfolg stellt u.U. die Erstellung eines Inserates der vakanten Stelle des Kunden dar. Dem Kunden wird diese zur Verfügung gestellt.

2.5. Im Übrigen ist EXPERT RECRUITING bei der Erbringung seiner Recruiting-Leistung grundsätzlich frei und nimmt diese nach eigenen Kriterien und Parametern vor.

 

3. Abnahme und Änderungswünsche

3.1. Leistungen, die einer Abnahme bedürfen, stellt EXPERT RECRUITING dem Kunden mit ausdrücklicher Bitte um die erforderliche Abnahme zur Verfügung. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von einer Frist von 7 Tagen ab Bereitstellung durch EXPERT RECRUITING ausdrücklich zurückgewiesen wurde.

3.2. Der Kunde ist bis zur Abnahme jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. EXPERT RECRUITING wird dem Kunden die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb von 7 Tagen an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Andernfalls wird EXPERT RECRUITING das Inserat gemäß dem ursprünglichen Konzept umsetzen. Innerhalb dieser Annahmefrist wird EXPERT RECRUITING keine Aufwände tätigen, die bei Übernahme der Änderungen vergeblich wären.

 

4. Umgang mit Kandidaten

4.1. EXPERT RECRUITING nimmt eingehende Kandidatenanfragen entgegen.

EXPERT RECRUITING berücksichtigt die gemeinsam erarbeiteten Mindestvoraussetzungen der Kandidaten. Im Übrigen gilt Ziffer 2.5.

4.2. Kandidaten, die nach den Qualifizierungsschritten als potenziell geeignet ermittelt wurden, werden dem Kunden in einem standardisierten Profil bereitgestellt. Die Qualifizierung und Vermittlung eingegangener Interessenten erfolgt bis zu 30 Tage nach dem Projektabschluss.

4.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übermittlung von Unterlagen von abgelehnten Kandidaten, unabhängig davon, ob diese aufgrund der gemeinsam abgestimmten Mindestvoraussetzungen oder eigener Kriterien von EXPERT RECRUITING abgelehnt wurden.

 

5. Pflichten des Kunden

5.1. Die Parteien stimmen die wesentliche Grundkonzeption einer Recruiting-Kampagne, insbesondere die Gestaltung des Inserates sowie die Mindestvoraussetzungen der Vorqualifizierung der Kandidaten gemeinsam ab. Entsprechend ist die Leistungserbringung durch EXPERT RECRUITING in sämtlichen Leistungsphasen auf eine aktive Mitarbeit des Kunden angewiesen. Der Kunde hat den Erfolg des Bewerbungsprozesses in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere hat er EXPERT RECRUITING alle für eine erfolgreiche Vermittlung in den einzelnen Phasen benötigten Informationen, Vorgaben und Unterlagen sowie Feedback rechtzeitig mitzuteilen.

5.2. Kann aufgrund der mangelnden oder mangelhaften Mitwirkung des Kunden die Durchführung von bestimmten Leistungen nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgen, steht EXPERT RECRUITING ein Kündigungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu.

5.3. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden für die Inserat und die diesbezüglichen Werbemaßnahmen zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken und Tabellen, vor allem die zur Festlegung der Mindestvoraussetzung erforderlichen Angaben und Anforderungen.

5.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm für die Erstellung eines Inserates oder die Mindestvoraussetzungen zur Verfügung gestellten Informationen, Vorgaben und Unterlagen nicht gegen geltendes Recht, sonstige staatliche Vorgaben, Rechte Dritter oder die Vorgaben von EXPERT RECRUITING verstoßen.

5.5. Der Kunde hat bei Recruiting-Leistungen insbesondere in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen, dass die für ihn geschalteten Inserate:

• nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen,

• keine freie Mitarbeit, selbstständige Tätigkeit, kostenpflichtige Arbeitsplätze oder Mitgliedschaften ausschreiben, ohne dass dies ausdrücklich klargestellt wird 

5.6. Der Kunde hat EXPERT RECRUITING umgehend zu informieren, wenn sich bezüglich der in der Stellenanzeige gemachten Angaben Änderungen ergeben oder die Position innerhalb der Projektlaufzeit gestrichen oder besetzt wurde.

5.7. Die in Ziffer 5.3. umschriebenen Daten werden EXPERT RECRUITING in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

5.8. Der Kunde stellt EXPERT RECRUITING von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung seiner Pflichten aus dieser Ziffer 5, insbesondere der Ziffern 5.4. und 5.5., durch vom Kunden bereitgestellte oder von ihm abgenommene Inhalte gegen EXPERT RECRUITING geltend machen. Dies umfasst auch Gerichts- und Vergleichskosten sowie die Kosten der erforderlichen Rechtsberatung. Der Kunde hat EXPERT RECRUITING bei der Verteidigung gegen derartige Ansprüche proaktiv zu unterstützen und benötigte Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.9. EXPERT RECRUITING ist berechtigt, Mitwirkungsleistungen des Kunden, insbesondere dessen bereitgestellte Informationen, Vorgaben und Unterlagen zurückzuweisen oder bereits geschaltete Inserate zu deaktivieren, wenn es der Meinung ist, dass diese geltendes Recht, sonstige staatliche Vorgaben oder Rechte Dritter verletzen.

 

6 Erfüllung

6.1. EXPERT RECRUITING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. EXPERT RECRUITING ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

6.2. Dem Kunden ist bewusst, dass EXPERT RECRUITING bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird EXPERT RECRUITING innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

6.3. Ist EXPERT RECRUITING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von EXPERT RECRUITING unberührt. 

7. Nutzungsrechte

7.1. Der Kunde räumt EXPERT RECRUITING an allen Inhalten gemäß Ziffer 5.3., an denen gewerbliche Schutzrechte bestehen, insbesondere seine Marken, Unternehmenskennzeichen und urheberrechtlich geschützten Werken jeweils ein einfaches, weltweites zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Diese Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist.

7.2. Schutzrechte, die sich aus der Konzeptionierung, der systematischen und methodischen Anordnung, der Zugänglichmachung sowie der Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der vom Kunden übermittelten Informationen durch EXPERT RECRUITING im Rahmen seiner Website ergeben, stehen ausschließlich EXPERT RECRUITING zu. Der Kunde verzichtet auf alle bei ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Rechte.

7.3. EXPERT RECRUITING räumt dem Kunden an Werken, die im Rahmen der Schulungs- und Beratungsleistungen bereitgestellt werden, ein nicht-ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die interne Verwendung im Unternehmen des Kunden ein. Eine Verwertung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

 

8. Vergütung

8.1. Die für die Leistungen nach diesem Vertrag geschuldete Vergütung als Festpreis sowie Zeitpunkt der Rechnungsstellung ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung wird unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

8.2. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung weitere vergütungspflichtige Aufwände gemäß Ziffer 3.4. anfallen, werden diese nach vollständiger Vertragserfüllung in Rechnung gestellt. Die Vergütung wird unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig.

8.3. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.

 

9. Haftung und Gewährleistung

9.1. EXPERT RECRUITING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EXPERT RECRUITING nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  1. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2. In den Grenzen nach Absatz 1 haftet EXPERT RECRUITING nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

10. Geheimhaltung

10.1. Die Parteien wahren über sämtliche vertraulichen Informationen Stillschweigen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle übergebenen Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

10.2. Von dieser Verpflichtung sind Informationen ausgenommen, die

• bei Vertragsschluss entweder der empfangenden Partei oder

• öffentlich bekannt waren,

• vor Kenntnisnahme durch die empfangene Partei aufgrund eigenständiger Entdeckung oder Schöpfung bekannt werden,

nach Vertragsschluss von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder öffentlich bekannt werden, oder

• aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

• genutzt oder offengelegt werden

• zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien;

• zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens, wenn die das Geschäftsgeheimnis erlangende, nutzende oder offenlegende Person in der Absicht handelt, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen;

• im Rahmen der Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmervertretung, wenn dies erforderlich ist, damit die Arbeitnehmervertretung ihre Aufgaben erfüllen kann.

10.3. Die Parteien werden sämtliche Personen (insbesondere Mitarbeiter und Unterauftragnehmer), denen sie im Rahmen dieses Vertrages Zugang zu Informationen nach dieser Ziffer verschaffen, ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.

 

11. Datenschutz

11.1. Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an EXPERT RECRUITING die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

11.2. Sofern EXPERT RECRUITING für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1. Der Vertrag beginnt mit Zugang der Angebotsbestätigung durch den Kunden und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nach der im Angebot vereinbarten Laufzeit. Der Leistungszeitraum endet mit dem Abschluss der Qualifikation. Diese erfolgt innerhalb 30 Tage nach Ende der Schaltung des Inserates.

12.2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für EXPERT RECRUITING insbesondere dann vor, wenn der Kunde

gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 5.4. oder 5.5. verstößt

• mit seinen Mitwirkungshandlungen länger als 7 Tage im Verzug ist,

Die außerordentliche Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

12.3. EXPERT RECRUITING löscht sämtliche Kandidatendaten eines Projektes 6 Monate nach Ende des Vertrages gemäß Ziffer 12.1., sofern im Einzelfall kein Bedürfnis für eine weitergehende Speicherung besteht.

12.4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor, wenn die ausgeschriebene Vakanz wegfällt oder vom Kunden selbst besetzt wird. Der Anspruch von EXPERT RECRUITING auf die vereinbarte Vergütung wird hiervon nicht betroffen. Im Rahmen der Anrechnung ersparter Aufwendungen wird dieser Vergütungsanspruch bei Kündigung vor Abnahme des Inserates um 2/3 gekürzt.

12.5. Der Kunde kann die Distribution der Online-Anzeigen innerhalb des Projektzeitraums durch formlose Nachricht jederzeit für bis zu 2 Monate pausieren, (z. B. wegen der Besetzung der Stelle). Der Projektzeitraum verlängert sich entsprechend. EXPERT RECRUITING kann die Distribution ebenfalls in Absprache mit dem Kunden pausieren, um Kontakt bzgl. möglicher Optimierungsmöglichkeiten zum Kunden aufzunehmen.

 

13. Sonstiges

13.1. EXPERT RECRUITING ist berechtigt mit dem Kunden in sachlich richtiger Weise als Referenz zu werben. Der Kunde kann der Referenzwerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Zu diesem Zeitpunkt erstellte Werbemittel dürfen noch aufgebraucht werden.

13.2. EXPERT RECRUITING und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von EXPERT RECRUITING entfernt der Kunde eine über EXPERT RECRUITING abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen EXPERT RECRUITING und dem Kunden.

13.3. Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestrittenen, rechtskräftig festgestellt oder von EXPERT RECRUITING schriftlich bestätigt wurden sowie solchen Forderungen, die dem Kunden gemäß Mängelgewährleistung zustehen.

13.4. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und die Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen, finden keine Anwendung.

13.5. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz der Auftraggeberin zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, den Auftragnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, soweit ein abweichender, gesetzlicher, ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

13.6. Erfüllungsort ist der Sitz von EXPERT RECRUITING. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von EXPERT RECRUITING.

13.7. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.

AGB Stand: 29.05.2021 ©

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